Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung

Gemäß des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) verpflichten sich Netzbetreiber dazu, Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) zu beziehen. Das KWKG ist am 01.04.2002 in Kraft getreten.
Das Gesetz soll die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung fördern und sieht eine Erhöhung auf 25 Prozent vor. Außerdem soll der Neu- und Ausbau der Wärmenetze, über die Wärme aus KWK-Anlagen eingespeist wird, vorangetrieben werden.

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