Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das „Erneuerbare Energien Gesetz“ (EEG) ist am 01.04. 2000 in Kraft getreten und sieht seither die Aufnahme, Vergütung und Förderung regenerativer Energien vor. Gefördert werden Stromerzeugungsarten aus Wasserkraft, Windkraft, Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Grubengas und Sonnenenergie.
Durch das EEG sind die örtlichen Netzbetreiber zu einem so genannten Belastungsausgleich der eingespeisten Strommengen und der Vergütung verpflichtet. So liefern die Übertragungsnetzbetreiber den Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Endeffekt prozentual die gleiche Strommenge aus regenerativen Produktionsanlagen und dies zu einem einheitlichen Preis.

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