Durchleitung
Im Energiewesen bezeichnet man das Weiterleiten eines Stromes von einem Anbieter über das Netz eines anderen als Durchleitung. Seit der Liberalisierung des Strommarktes 1998 müssen die Netzbetreiber das Stromnetz auch anderen Stromanbietern zur Verfügung stellen. Da diese aber nicht immer direkt beim Kunden vor Ort ansässig sind beziehungsweise kein eigenes Netz besitzen, sind sie auf die Durchleitung angewiesen. Deshalb sollen die Anbieter eine entsprechende Durchleitungsvereinbarung mit dem jeweiligen Netzbetreiber abschließen.
