Langfristige Gaslieferverträge jetzt verboten
Mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) wurden jetzt die Wettbewerbsbedingungen auf dem Gasmarkt erheblich verbessert. Der BGH bestätigt damit ein Verbot des Kartellamts bezüglich langfristiger Lieferverträge.
Laufzeiten von 15 Jahren nicht mehr zulässig
Gegen das vom Kartellamt ausgesprochene Verbot hatte der Gasanbieter E.ON Ruhrgas AG geklagt, die Richter entschieden aber zugunsten des Beklagten. Grund dafür war die Tatsache, dass E.ON vor allem mit regionalen Gasversorgern Verträge mit Laufzeiten zwischen 15 und 20 Jahren abgeschlossen hatte.
Dies aber galt in den Augen des Kartellamts als wettbewerbswidrig, da auf diese Weise andere Gaslieferanten über einen zu langen Zeitraum hinweg keine Möglichkeit haben, ein besseres Angebot machen zu können, geschweige denn auch einen Auftrag zu bekommen. Zukünftig sind deshalb nur noch Vertragslaufzeiten von zwei bis vier Jahren zulässig.
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