AVBEltV

AVBEltV ist die Abkürzung für allgemeine Verordnung zur Elektrizitätsversorgung. Sie besagt, dass Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) alle Haushalte an ihr Netz anzuschließen und mit Energie zum normalen Tarifpreis zu versorgen zu haben. Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt 1979 veröffentlicht. Sie trat zum 1. April 1980 in Kraft.

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