Auslandsschutzklausel

Die Auslandsschutzklausel galt bis zum Jahr 2006 und untersagte ausländischen Netzbetreibern den Zugang zum deutschen Strommarkt. Allerdings wurde die Möglichkeit nur dann unterbunden, wenn in dem jeweiligen Land der Strommarkt noch nicht im gleichen Maße wie in Deutschland liberalisiert war. Hintergrund ist die Sicherung der deutschen Marktes vor Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung ausüben könnten.

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